Allgemeine Bedingungen für Jahreskarten
- Definitionen
- PLOPSA: alle Themenparks der Plopsa-Gruppe, nämlich Plopsaland De Panne, Plopsaqua De Panne, Plopsa Indoor Hasselt, Plopsa Coo Ardennes, Plopsa Station Antwerpen, Plopsaqua Landen-Hannuit, Plopsa Indoor Coevorden und Holiday Park Germany sowie alle Themenparks, die in Zukunft hinzugefügt werden können;
- Abonnent: die Person, die ein Abonnement (online oder vor Ort) für einen der oben genannten Plopsa-Themenparks innerhalb der Plopsa-Gruppe erworben hat;
- Abonnement: eine gültige Eintrittskarte, Eigentum des auf dem Abonnement angegebenen Abonnenten, mit der der Abonnent für einen Zeitraum von 12 Monaten (sofern auf dem Abonnement nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist) Zugang zu einem oder mehreren Plopsa-Themenparks innerhalb der Plopsa-Gruppe erhält.
- Allgemein
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Plopsa-Kunden oder „Abonnenten“ mit einem Abonnement, das Zugang zu einem der Themenparks der Plopsa-Gruppe bietet. Ein Abonnement berechtigt ausschließlich zum Zutritt zu einem der Themenparks an den Öffnungstagen des jeweiligen Parks und nicht an den Tagen, an denen der Park (ggf. wegen einer privaten Veranstaltung) geschlossen ist.
- Der Abonnent muss das Abonnement bei jedem Besuch eines Themenparks physisch bei sich tragen, um Zugang zum Park zu erhalten. Das Abonnement muss am Eingang jedes Parks vorgezeigt werden. Eine Kopie, ein Screenshot, eine digitale Version oder eine andere Form als das physische Abonnement gilt nicht als gültiges Ticket.
- Beim Anlegen des Abonnements muss ein Foto gewählt werden, auf dem der Abonnent eindeutig zu erkennen ist. Sollte sich bei der Zugangskontrolle herausstellen, dass eine schnelle und einfache Identifizierung anhand des Abonnements nicht möglich ist, kann der Zutritt zum Park verweigert werden. Der Park hat dann die unbestreitbare Autorität, die Aufnahme eines neuen Fotos zu verlangen.
- Ein Abonnement ist streng persönlich und nicht übertragbar.
- Jede Person, die ein Abonnement kauft, muss sich ausweisen. Abonnements, die für Personen unter 18 Jahren erworben werden, müssen von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
- Ein Plopsa-Abonnement berechtigt den Abonnementsinhaber zu zahlreichen Vorteilen und Rabatten, die hier zu finden sind.
- Parken
- Kostenloses Parken ist im Standardabonnement nicht enthalten. Ein Abonnent hat die Möglichkeit, zusammen mit dem Parkpass einen Parkpass („Plopsa Parking Pass“) zu erwerben. Im Premium Pass ist bereits ein Parkabo enthalten.
- Ein Plopsa Parking Pass beinhaltet kostenloses Parken auf dem Parkplatz, für den das Abonnement erworben wurde, mit Ausnahme der Plopsa Station Antwerpen, wo es keinen Plopsa-Parkplatz gibt.
- Ein Parkabonnement ist an die Adresse des Abonnenten gebunden, der das Abonnement kauft. Alle mitbewohnernden Familienmitglieder können das gleiche Parkabo nutzen.
- Der Inhaber einer Parkerlaubnis muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
- Die Nutzung des Parkabonnements ist auf einen (1) Besuch pro Tag beschränkt und kann nur für 1 Auto pro Tag, verbunden mit einem Parkbesuch, genutzt werden.
- Das Parkabonnement gewährt keine Priorität und ein Parkplatz kann aufgrund des Abonnements nicht vom Abonnenten erzwungen werden. Sollte sich herausstellen, dass kein Parkplatz verfügbar ist, besteht seitens des Abonnenten unter keinen Umständen ein Anspruch auf Entschädigung jeglicher Art.
- Den Anweisungen der Parkwächter ist vom Abonnenten unbedingt Folge zu leisten. Parkrichtlinien finden Sie in der Parkordnung, die Sie auf der Website des Parks finden, den Sie besuchen.
- PLOPSA haftet nicht für Unfälle, die sich auf den Parkplätzen eines der oben genannten Themenparks ereignen.
- Zahlung
- Die Zahlung des Abonnements kann durch den Abonnenten entweder sofort und vollständig oder in monatlichen Raten per Lastschrift erfolgen.
- Wählt der Abonnent eine monatliche Rückzahlung des Abonnements, erfolgt die Zahlung per monatlichem Lastschriftverfahren.
- Falls der Abonnent einen beliebigen Betrag (direkte Zahlung des gesamten Abonnements oder einer monatlichen Rate) nicht fristgerecht zahlt und kein Widerspruch eingelegt wird:
- Ein erstes Mahnschreiben wird verschickt. Nach Ablauf einer Frist von vierzehn Tagen sind die üblichen Verzugszinsen in Höhe des nach dem gesetzlichen Zinssatz ermittelten Zinssatzes fällig und eine pauschale Entschädigung in Höhe von:
- 20 Euro, wenn der zu zahlende Betrag weniger als 150 Euro beträgt;
- 30 Euro zuzüglich 10 % des fälligen Betrags der Rate zwischen 150,01 und 500 Euro, wenn der fällige Betrag zwischen 150,01 und 500 Euro liegt;
- 65 Euro zuzüglich 5 % des fälligen Betrags der Tranche über 500 Euro und maximal 2.000 Euro, wenn der fällige Betrag 500 Euro übersteigt.
- Nach einmaliger verspäteter Zahlung des Monats wird das Abonnement gesperrt, bis der ausstehende Betrag vom Abonnenten beglichen ist.
- Ein erstes Mahnschreiben wird verschickt. Nach Ablauf einer Frist von vierzehn Tagen sind die üblichen Verzugszinsen in Höhe des nach dem gesetzlichen Zinssatz ermittelten Zinssatzes fällig und eine pauschale Entschädigung in Höhe von:
- Der Abonnementsinhaber und der Zahler haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Abonnements.
- Bei Zahlungsschwierigkeiten kann der Abonnent unverbindlich tickets@plopsa.be kontaktieren und Plopsa kann unverbindlich einen Zahlungsplan erstellen.
- Dauer und Ende
- Jedes Abonnement (mit oder ohne Parkabo) hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
- Abonnements, bei denen der Abonnent eine monatliche Zahlung gewählt hat, beginnen sofort ab dem Kaufdatum und verlängern sich stillschweigend auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht mindestens einen Monat vor Ablauf der Laufzeit per Einschreiben gekündigt werden. Nach der ersten stillschweigenden Verlängerung des Abonnements hat der Abonnent das Recht, den Vertrag ohne Kündigungsentschädigung zu kündigen, sofern eine Kündigungsfrist von 2 Monaten eingehalten wird.
- Abonnements mit Direktzahlung enden automatisch 12 Monate nach dem ersten Besuch. Bei einer Verlängerung des Abonnements durch Direktzahlung vor Ablauf des Abonnements verlängert sich das Abonnement ab Ablauf des Abonnements um jeweils 12 Monate. Bei einer Verlängerung per Direktzahlung nach Ablaufdatum ist das Abonnement ab dem ersten Besuch in einem der Plopsa-Themenparks erneut für 12 Monate gültig.
- Der Abonnent hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn er das Abonnement online erworben hat. Der Widerruf muss Plopsa innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag nach dem Kauf per Einschreiben entweder per Post an De Pannelaan 68, 8660 De Panne oder per E-Mail an info@plopsa.be mitgeteilt werden. Hierzu kann vom Abonnenten das nachfolgende Widerrufsformular verwendet werden. Hat der Abonnent den Park, für den das Abonnement erworben wurde, innerhalb dieses Zeitraums bereits besucht, muss er einen anteiligen Betrag (also den regulären Ticketpreis) bezahlen.
- Preis und Änderungen
- Preis und Laufzeit des Abonnements richten sich nach der Größe des Abonnenten (ausgenommen Senior 70+ Abonnement). Die Größenkontrolle erfolgt am Eingang des Freizeitparks mit Schuhen, und zwar korrekt aber streng. Besucher ab 70 Jahren müssen am Eingang des Parks ihren Personalausweis vorzeigen.
- Plopsa behält sich das Recht vor, die Abonnementbedingungen jederzeit zu ändern. Der Abonnent wird hierüber rechtzeitig über die Website informiert. Die neuen AGB gelten ab der nächsten Zahlungsperiode für alle laufenden Abonnements, nachdem die Erstlaufzeit des Abonnements abgelaufen ist.
- Abonnentendaten
- Sollten sich die persönlichen Verhältnisse des Abonnenten ändern (z. B. Bankverbindung, Adresse etc.), hat der Abonnent die Möglichkeit, diese in seinem Plopsa-Konto selbst anzupassen. Sollte dies nicht möglich sein, muss diese Änderung Plopsa unverzüglich per E-Mail an info@plopsa.be mitgeteilt werden.
- Verlust des Abonnements
- Bei Verlust des Abonnements kann an den Kassen oder an der Rezeption der verschiedenen Plopsa-Parks für 5 Euro ein Duplikat angefordert werden. Im Falle eines Diebstahls kann gegen Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses kostenlos ein Duplikat ausgestellt werden.
- Parkordnung
- Die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt die Annahme der Parkordnung voraus, die auf der Website des jeweiligen Themenparks zu finden ist. Der Abonnent ist verpflichtet, bei jedem Besuch die Parkordnung einzuhalten.
- Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Abonnementbedingungen und der Parkordnung haben die Allgemeinen Abonnementbedingungen Vorrang.
- Datenverarbeitung
- PLOPSA verarbeitet nur die unbedingt erforderlichen personenbezogenen Daten seiner Abonnenten und tut dies im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch PLOPSA und dazu, wie Abonnenten ihre Rechte ausüben können, finden Sie in der Datenschutzrichtlinie auf der Website www.plopsa.be.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich belgisches Recht. Sämtliche sich hieraus ergebenden Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Westflandern, Abteilung Veurne.
Letzte Änderung: 03.02.2025