Der Parkausweis ist personengebunden und erlaubt einer bestimmten Person (+18) mit gültigem Führerschein die Nutzung des Parkplatzes für ein Auto pro Tag, nur in Verbindung mit einem Parkbesuch.
Das Parkplatzabonnement ist ab der ersten Nutzung 1 Jahr lang gültig.
Der Inhaber des Parkscheins muss bei der Benutzung des Fahrzeugs selbst anwesend sein.
Das Parkplatzabonnement gibt keinen Vorrang oder garantiert einen Parkplatz bei hohem Verkehrsaufkommen. Wenn kein Parkplatz (mehr) verfügbar ist, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.
Es ist nicht gestattet, den Parkausweis an Dritte zu verleihen oder ihn zu anderen als den oben genannten Bedingungen zu benutzen.
Folgen Sie den Anweisungen der diensthabenden Parkwächter.
Parkplatzabonnementen können getrennt von einer Jahreskarte oder einem Fahrschein erworben werden.
Das Parken mit einem Parkausweis ist nur während der regulären Öffnungszeiten des Vergnügungsparks oder während der im Park oder Theater organisierten Veranstaltungen erlaubt.
Der Parkausweis kann nicht auf dem Parkplatz der Plopsa Station Antwerpen verwendet werden.
Die Jahreskarten werden nicht zurückgegeben, erstattet, ersetzt oder verlängert.