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Was sind die Bedingungen für einen Parkausweis?

  • Der Parkausweis ist personengebunden und erlaubt einer bestimmten Person (+18) mit gültigem Führerschein die Nutzung des Parkplatzes für ein Auto pro Tag, nur in Verbindung mit einem Parkbesuch.
  • Das Parkplatzabonnement ist ab der ersten Nutzung 1 Jahr lang gültig.
  • Der Inhaber des Parkscheins muss bei der Benutzung des Fahrzeugs selbst anwesend sein.
  • Das Parkplatzabonnement gibt keinen Vorrang oder garantiert einen Parkplatz bei hohem Verkehrsaufkommen. Wenn kein Parkplatz (mehr) verfügbar ist, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.
  • Es ist nicht gestattet, den Parkausweis an Dritte zu verleihen oder ihn zu anderen als den oben genannten Bedingungen zu benutzen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der diensthabenden Parkwächter.
  • Parkplatzabonnementen können getrennt von einer Jahreskarte oder einem Fahrschein erworben werden.
  • Das Parken mit einem Parkausweis ist nur während der regulären Öffnungszeiten des Vergnügungsparks oder während der im Park oder Theater organisierten Veranstaltungen erlaubt.
  • Der Parkausweis kann nicht auf dem Parkplatz der Plopsa Station Antwerpen verwendet werden.
  • Die Jahreskarten werden nicht zurückgegeben, erstattet, ersetzt oder verlängert.
  • Missbräuche werden strafrechtlich verfolgt.