Parkordnung

Parkordnung von Plopsaqua De Panne und Plopsaqua Hannut-Landen

Artikel 1 - Allgemeine Bestimmungen

  • Der Wasserpark umfasst den Nassbereich, den Trockenbereich und den Parkplatz. Im Folgenden wird alles gesammelt als Wasserpark bezeichnet, es sei denn, für einen bestimmten Bereich wird ein gesonderter Eintrag vorgenommen.
  • Das Reglement soll die Sicherheit, Ordnung, Ruhe und Hygiene im Wasserpark fördern, um einen angenehmen Besuch für alle zu gewährleisten. Es wird erwartet, dass jeder, der den Wasserpark besucht oder benutzt, die Parkordnung kennt und diese einhält. Die Parkordnung hängt am Eingang im Trockenbereich des Wasserparks aus. Die vollständige Parkordnung ist auch an der Rezeption des Wasserparks und auf der Website erhältlich. Jeder Besucher, der den Wasserpark betritt (unabhängig von der Art der Eintrittskarte), erklärt sich vorbehaltlos mit der Parkordnung einverstanden und hat sich entsprechend zu verhalten.  
  • Plopsa hat das Recht, jedem Besucher den Zugang zum Wasserpark zu verweigern, der eine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Anwesenden darstellt (wie zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, bei Alkoholvergiftung, Störung der Ordnung, ungebührlichem und/oder störendem Verhalten, ...). Bei Nichteinhaltung dieser Regeln wird der Besucher aufgefordert, den Wasserpark zu verlassen. In keinem Fall wird das Ticket zurückerstattet. Bei wiederholten Problemen und/oder völlig inakzeptablem Verhalten kann der Zugang zum Wasserpark dauerhaft verweigert werden. Bei Verweigerung, den Park freiwillig zu verlassen, wird die Polizei eingeschaltet.
  • Die Anwesenheit eines Rettungsdienstes entbindet die Besucher nicht von ihrer eigenen Verantwortung, auch nicht gegenüber Dritten.
  • Bei Nichteinhaltung dieser Regeln kann Plopsa eine minimale Gebühr von €50 verlangen, unbeschadet des Rechts, einen höheren Schadensersatz zu fordern.

Artikel 2 - Parken/Fahrräder und Motorräder  

  • Auf den Parkplätzen gelten die geltenden Verkehrsregeln sowie die speziell angebrachten Verkehrsschilder.
  • Die Parkplätze dürfen nur über die dafür vorgesehenen, deutlich gekennzeichneten Zufahrtswege befahren werden. Das Parken darf nur über die dafür vorgesehenen und deutlich gekennzeichneten Ausfahrten erfolgen. Auf dem Parkplatz ist die Geschwindigkeit auf 15 km/h begrenzt und Fußgänger sowie Rollstuhlfahrer haben immer Vorrang.
  • Ein Parkplatz auf dem Parkplatz des Wasserparks ist kostenpflichtig. Die Bezahlung kann online, an der Kasse am Eingang oder mit einem Jahresabonnement mit Parkabonnement erfolgen. Die Tickets können an den dafür vorgesehenen, deutlich gekennzeichneten Stellen im Wasserpark gekauft oder an der Schranke über den angegebenen QR-Code bezahlt werden. Es ist verboten, mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig unter der Schranke hindurch zu fahren.
  • Ein Parkabonnement ist strikt persönlich und gehört einer individualisierten Person (über 18 Jahre) mit einem gültigen Führerschein und einem Jahresabonnement. Das Parkabonnement kann ausschließlich in Verbindung mit einem Parkbesuch genutzt werden. Der Besitzer des Parkabonnements oder eines seiner/ihre im Haushalt lebenden Familienmitglieder muss bei der Nutzung selbst im Fahrzeug anwesend sein. Es ist nicht gestattet, das Parkabonnement an Dritte zu verleihen oder es anderweitig zu verwenden, als in den oben genannten Bedingungen beschrieben. Plopsa behält sich das Recht vor, ein Parkabonnement jederzeit bei Missbrauch zu widerrufen.
  • Es ist verboten, Fahrzeuge jeglicher Art nachts auf dem Parkplatz abzustellen, mit Ausnahme der Fahrzeuge von Hotelgästen, die ausschließlich auf dem Parkplatz des Plopsaland Theater Hotels parken. Wenn dies dennoch geschieht, wird der Wasserpark aus Sicherheitsgründen gezwungen sein, das betreffende Fahrzeug auf Kosten des Fahrzeughalters abschleppen zu lassen.
  • Jedes Fahrzeug muss ordnungsgemäß verschlossen werden, ohne wertvolle Gegenstände zurückzulassen. Der Wasserpark kann nicht für Diebstahl, Schäden oder Unfälle im Zusammenhang mit den Fahrzeugen auf dem Parkplatz des Wasserparks verantwortlich gemacht werden.
  • Es ist nicht gestattet, Personen und/oder Tiere im Fahrzeug zurückzulassen. Bei Verstößen werden die zuständigen Dienste benachrichtigt, um die Personen und/oder Tiere zu befreien. Die Kosten für die Befreiung werden dem Übeltäter in Rechnung gestellt.
  • Am Eingang des Wasserparks ist ein deutlich gekennzeichneter Stellplatz für Fahrräder und Motorräder vorgesehen. Alle Besucher des Wasserparks sind verpflichtet, ihr Fahrrad dort abzustellen. Besucher müssen ihr Fahrzeug so befestigen, dass Diebstahl erschwert wird.
  • Der Wasserpark kann nicht für Diebstahl, Schäden oder Unfälle an oder mit den Fahrrädern oder Motorrädern, die sich auf dem Stellplatz befinden, verantwortlich gemacht werden.
  • Plopsa ist kein Aufbewahrer der auf dem Parkplatz zurückgelassenen Fahrzeuge, und die Nutzer der Fahrzeuge sind voll verantwortlich für ihre zurückgelassenen Fahrzeuge.
  • Campen, Grillen und/oder Picknicken ist auf dem Gelände des Wasserparks und des Parkplatzes nicht gestattet.

Artikel 3 - Zugang zum Wasserpark

  • Der Zugang zum Wasserpark kann nur auf die nachstehend beschriebene Weise erfolgen:
    • Während der Öffnungsperiode und den Öffnungszeiten des jeweiligen Wasserparks.
    • Mit einem gültigen und originalen Eintrittsticket, das auf rechtmäßige Weise über die vorgeschriebenen Kanäle erworben wurde. Dieses Eintrittsticket wird nach Überprüfung akzeptiert oder abgelehnt.
    • Über den deutlich gekennzeichneten Besucher-Eingang.
  • Plopsa behält sich jederzeit das Recht vor, die Öffnungsperiode und die Öffnungszeiten des Wasserparks zu ändern und gegebenenfalls den Zugang zum Wasserpark auf bestimmte Gruppen zu beschränken. Den Besuchern wird empfohlen, die Webseite zu konsultieren, bevor sie sich zum Wasserpark begeben.
  • Jeder, der versucht, den Wasserpark auf eine Weise zu betreten, die nicht den beschriebenen Bedingungen entspricht, muss eine Verwaltungsgebühr von mindestens €50 pro Person zahlen, zuzüglich des Betrags, der dem vollen Wert eines Eintrittstickets für eine erwachsene Person entspricht. Plopsa kann entscheiden, diesen Besuchern an diesem Tag den Zugang zum Park zu verweigern, und dagegen ist keine Beschwerde möglich. Bei wiederholten Problemen und/oder völlig inakzeptablen Problemen kann der Zugang zum Wasserpark dauerhaft verweigert werden. Bei Weigerung, den Park freiwillig zu verlassen, wird die Polizei hinzugezogen.
  • Plopsa hat das Recht, am Eingang des Wasserparks eine Taschen- und Rucksackkontrolle durchzuführen. Bei einer solchen Kontrolle wird der Inhalt auf z.B. Sicherheit, gefährliche Gegenstände, mitgebrachtes Essen und Trinken, richtige Badebekleidung überprüft. Werden unerlaubte Gegenstände gefunden, kann Plopsa dem Besucher den Zugang zum Park verweigern oder ihm die Möglichkeit geben, die nicht zugelassenen Gegenstände zu entsorgen, bevor er den Wasserpark betreten darf. Wenn der Besucher der Kontrolle nicht zustimmt, wird ihm der Zugang zum Wasserpark verweigert. Der Besucher bleibt jederzeit für den Rucksack/die Tasche verantwortlich. Alle zugelassenen Rucksäcke/Taschen müssen in den dafür vorgesehenen Spinden aufbewahrt werden.
  • Wenn die Kapazität des Wasserparks überschritten wird, hat der Wasserpark das Recht, weiteren Besuchern an diesem Tag den Zugang zu verweigern. Diese nicht zugelassenen Besucher können keine Entschädigung verlangen.
  • Tiere sind nicht zugelassen, mit Ausnahme von (Blinden-)Führhunden und Assistenzhunden mit offiziellem Hundemantel, die in der Eingangshalle oder im trockenen Bereich warten können, wobei sie keine Gefahr für andere Besucher und/oder Mitarbeiter darstellen dürfen. Im Zweifelsfall kann Plopsa anordnen, dass der Hund einen Maulkorb trägt. Plopsa hat das Recht, dem Besucher den Zugang zu verweigern, wenn der Hund ein Problem darstellt oder darstellen könnte.
  • Der Wasserpark ist aus hygienischen Gründen nur für Personen ohne Schuhe zugänglich, ab dem Umkleidebereich. Ausnahmen können für Flip-Flops oder Wasserschuhe gemacht werden, sofern diese vorher im speziellen Fußbad und/oder in den Duschen gereinigt wurden. Andernfalls werden diese nicht zugelassen.
  • Die Besucher müssen die Duschen benutzen, bevor sie den Wasserpark betreten und nach dem Schwimmen, bevor sie sich in die Umkleidekabinen begeben.
  • Das Tragen einer Badekappe und/oder Schwimmbrille ist erlaubt.
  • Die zugelassene Badebekleidung ist auf: Badeanzug, Bikini, Badehose, Schwimmshorts (alle mit maximaler Länge bis zum Ellenbogen und bis zum Knie) begrenzt. Alle Badebekleidungen müssen am Körper anliegen und aus Badeanzugstoff oder Lycra bestehen. In dieser Badebekleidung dürfen keine Taschen, Reißverschlüsse und/oder hervorstehende Knöpfe sein.
  • Die Badebekleidung muss frisch und sauber sein und darf daher nicht bereits vorher getragen worden sein.
  • Alle anderen Badebekleidungen oder Kleidung sind im Wasserpark verboten. Für Tauch- oder Schwimmclubs gelten möglicherweise zusätzliche Vereinbarungen.
  • Personen mit Haarschmuck oder Perücken müssen sicherstellen, dass diese beim Schwimmen und/oder beim Betreten der Attraktionen nicht abfallen können.
  • Laufen ist aus Sicherheitsgründen und aufgrund der Belästigung anderer Besucher nicht erlaubt.
  • Eltern und/oder Betreuer müssen sicherstellen, dass Kinder, die nicht schwimmen können, im Wasserpark Schwimmflügel und/oder eine Schwimmweste tragen und immer beaufsichtigt bleiben. Andernfalls müssen sie den Wasserpark verlassen.
  • Kinder unter 100 cm (1 Meter) müssen Schwimmflügel oder eine Schwimmweste tragen.
  • Eine begrenzte Anzahl von Schwimmwesten ist kostenlos an der Rettungsstation erhältlich. Diese helfen beim Treiben, bieten jedoch keine Garantie gegen Ertrinken. Auch bei der Benutzung einer Schwimmweste oder anderer Schwimmhilfen dürfen Kinder nur unter Aufsicht eines Erwachsenen schwimmen. Die Schwimmwesten sind nur gegen Vorlage des Ausweises, eines gleichwertigen Dokuments oder des Schließfach-Armbands als Pfand für die Schwimmweste erhältlich. Wenn dies nicht möglich ist, kann eine Schwimmweste nur gegen Zahlung einer Pfandgebühr von €25 abgegeben werden. Bei Verlust oder Beschädigung der Schwimmweste wird ein Betrag von €25 berechnet.
  • Unbegleitete Kinder müssen mindestens 12 Jahre alt sein und mindestens ein 25m Schwimmabzeichen besitzen. 
    Kinder unter 12 Jahren dürfen sich ohne Begleitung nicht im Wasserpark aufhalten. Bei Zweifel kann die Vorlage des Ausweises zur Alterskontrolle verlangt werden. 
    Ein Begleiter muss mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Zweifel kann die Vorlage des Ausweises des Begleiters zur Alterskontrolle verlangt werden.
  • Ein Kinderwagen/ Buggy ist (aus hygienischen Gründen) im Wasserpark nicht zugelassen. Ein Reisebett ohne Räder oder ein Tragesack ist jedoch erlaubt. Es gibt einen Buggypark direkt vor dem Eingang, für den vor Ort ein Schloss gekauft werden kann. Der Wasserpark kann nicht für Diebstahl oder Beschädigung von Kinderwagen/ Buggys verantwortlich gemacht werden, die dort zurückgelassen werden.
  • Besucher mit einem Rollstuhl oder Gehwagen müssen die Räder/Füße zwingend reinigen lassen, bevor sie den Schwimmbereich betreten. Es stehen auch eine begrenzte Anzahl von speziellen Schwimmbad-Rollstühlen zur Verfügung, die vorher reserviert werden müssen.
  • Für Personen mit einer Behinderung und deren Begleitpersonen gelten spezielle Regelungen. Diese sind in der „Ratgeber für Personen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen“ zu finden, der am Empfang erhältlich ist.
  • Besucher mit gesundheitlichen Problemen (z.B. Epilepsie, Herzprobleme, ...) und/oder einer Behinderung müssen sich im Wasserpark mit einem speziellen Armband kenntlich machen, das am Empfang erhältlich ist. Dadurch wird die Aufmerksamkeit der Rettungsschwimmer speziell auf sie gelenkt. Für bestimmte Attraktionen gelten für diese Besucher angepasste Bedingungen. Weitere Informationen finden Sie im „Ratgeber für Personen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen“.
  • Besucher mit verschmutztem Körper, ansteckenden Hautkrankheiten und/oder offenen Wunden wird der Zutritt zum Wasserpark verweigert.
  • Die Besucher sind verpflichtet, sich nach den Anweisungen und Befehlen des Personals zu verhalten. Die Rettungsschwimmer und Aufsichtspersonen sorgen für die Sicherheit der Besucher und für die Aufrechterhaltung der Ordnung und die Einhaltung dieser Regeln.
  • Bei Schwierigkeiten mit einer Gruppe behält sich Plopsa das Recht vor, die gesamte Gruppe aus dem Wasserpark zu entfernen.
  • Es ist nicht gestattet, eigenes Spielzeug in den Wasserpark mitzubringen.
  • Tauchen ist nur im tiefen Bereich des „25 Meter (Disco) Bades“ erlaubt.
  • Rutschen, Wasserattraktionen und Wildwasserbahnen sind nur zugänglich, wenn der Wasserfluss in Betrieb ist.
  • Es ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, auf den Rutschen, Wasserattraktionen und Wildwasserbahnen zu stehen, zu springen oder Personen und/oder Gegenstände (außer den zur Verfügung gestellten Reifen) mitzunehmen.
  • Bei häufiger oder fehlerhafter Nutzung der Wildwasserbahn und Rutschen kann es zu Abnutzung der Badebekleidung kommen. Plopsa kann jedoch niemals für Schäden an Badebekleidung verantwortlich gemacht werden, die durch die Nutzung der Wildwasserbahn und/oder Rutschen entstehen.
  • Es ist verboten, den Wasserpark mit Kühltaschen, selbst mitgebrachtem Essen und/oder Getränken zu betreten, mit Ausnahme von nicht zerbrechlichen Wasserflaschen.
  • Essen und Trinken ist nur an den vorgesehenen Stellen erlaubt. Es dürfen nur die an den Verpflegungsständen gekauften Lebensmittel konsumiert werden. Die Besucher räumen ihren Tablett selbst ab und stellen es an dem vorgesehenen Ort ab.
  • Jeder Besucher bleibt während seines gesamten Aufenthalts im Wasserpark (einschließlich beim Betreten der Attraktionen) selbst verantwortlich für die mitgebrachten Gegenstände, wie z.B. Brillen, Hüte/Mützen, Handys oder Smartphones usw. Der Wasserpark kann unter keinen Umständen für Schäden an oder Verlust dieser Gegenstände verantwortlich gemacht werden.

Artikel 4 - Tickets und Jahreskarten

  • Der Eintritt zum Wasserpark ist kostenlos für Kinder unter 85 cm. Ab 85 cm ist der Eintritt kostenpflichtig; diese Messung erfolgt immer ohne Schuhe auf korrekte, aber strikte Weise. Wenn nach der Messung an der Kasse Unklarheiten bestehen, kann man sich jederzeit an den verantwortlichen Parkmitarbeiter wenden, um eine erneute Messung vorzunehmen. Das Ergebnis der neuen Messung ist jedoch stets bindend. Kinder ab 85 cm und kleiner als 100 cm (1 Meter) zahlen den Kindertarif. Kinder ab 100 cm (1 Meter) zahlen den Erwachsenentarif. 
    Ein Jahresabonnement ist strikt persönlich und darf nicht übertragen werden. Plopsa behält sich das Recht vor, ein Jahresabonnement jederzeit im Falle von Missbrauch zu kündigen.
  • Der Eintritt in Gruppen (z. B. Schulen, Vereine, ...) erfolgt immer gemäß der geltenden Preisgestaltung. Eine Gruppe zahlt für jede Person in der Gruppe den speziellen Kassentarif. Dieser ist nicht mit anderen Vorteilen, welcher Art auch immer, kumulierbar. Die Tarife für Kinder sind im Gruppentarif enthalten; es können daher keine anderen Tarife und/oder Sonderkonditionen in Anspruch genommen werden.
  • Für Plopsaqua De Panne müssen die Einwohner von De Panne einen gültigen und lesbaren Personalausweis vorlegen. Nur wenn bei der Überprüfung der Daten festgestellt wird, dass eine Person offiziell in der Gemeinde De Panne gemeldet ist, kann diese den Vorteilspreis für Einwohner von De Panne in Anspruch nehmen. Wer mit der Familie schwimmen geht, muss den gültigen und lesbaren Personalausweis jedes Familienmitglieds dabei haben.
  • Für Plopsaqua Hannut-Landen müssen die Einwohner von Hannut und Landen einen gültigen und lesbaren Personalausweis vorlegen. Nur wenn bei der Überprüfung der Daten festgestellt wird, dass eine Person offiziell in der Gemeinde Hannut oder Landen gemeldet ist, kann diese den Vorteilspreis für Einwohner von Hannut oder Landen in Anspruch nehmen. Wer mit der Familie schwimmen geht, muss den gültigen und lesbaren Personalausweis jedes Familienmitglieds dabei haben.
  • Andere Dokumente, die nicht der Personalausweis sind, werden nicht als Nachweis akzeptiert. Bei Verlust/Diebstahl des Personalausweises muss ein offizielles Dokument vorgelegt werden, das von der Gemeinde oder der Polizei ausgestellt und abgestempelt ist.
  • Verkauften Eintrittskarten werden nicht umgetauscht oder zurückgenommen. Verlorene Eintrittskarten werden nicht ersetzt.
  • Für Plopsaqua De Panne werden unter keinen Umständen Tickets vor Ort zurückerstattet. Beschwerden, Anfragen und Verbesserungsvorschläge diesbezüglich können an customerservice.paq@plopsa.be gerichtet werden; diese können auch per Post an Plopsa, zu Händen des Customer Service Plopsaqua De Panne, De Pannelaan 68, 8660 De Panne, geschickt werden.
  • Für Plopsaqua Hannut-Landen werden unter keinen Umständen Tickets vor Ort zurückerstattet. Beschwerden, Anfragen und Verbesserungsvorschläge diesbezüglich können an customerservice.PAQHL@plopsa.be gerichtet werden; diese können auch per Post an Plopsa, zu Händen des Customer Service Plopsaqua Hannut-Landen, Rue de Landen 187, 4280 Hannut, geschickt werden.
  • Plopsa behält sich jederzeit das Recht vor, die individuellen Preise des Wasserparks zu ändern.

Artikel 5 - Schließfächer und Umkleideräume

  • In den Umkleideräumen des Wasserparks stehen kostenpflichtige Spinde zur Verfügung, in denen Kleidung und Gegenstände aufbewahrt werden können. Die Nutzung dieser Spinde ist für alle Besucher des Wasserparks obligatorisch. Sie funktionieren mit einem Jeton, der an den vorgesehenen Automaten am Eingang des Wasserparks gekauft werden muss.
  • Die Spinde müssen am Ende des Tages geleert werden. Andernfalls werden sie von den Diensten des Wasserparks geleert.
  • Der Wasserpark übernimmt keine Aufsicht über diese Spinde und ist nicht verantwortlich für Diebstahl oder (versuchten) Einbruch oder Schäden.
  • Für den Verlust des Schlüssels und/oder Armbands für die Spinde wird eine Gebühr von 25 € pro Schlüssel/Armband erhoben.
  • Es ist verboten, unbeaufsichtigte Gegenstände/Kleidung auf dem Gelände des Wasserparks irgendwo liegen zu lassen. Unbeaufsichtigte Gegenstände/Kleidung können vom Personal des Wasserparks und/oder den Polizeidiensten entfernt werden. Ungefährliche Gegenstände/Kleidung werden im Fundbüro an der Rezeption abgelegt. Plopsa übernimmt keine Aufbewahrungspflicht für diese verlorenen Gegenstände. Beim Abholen eines verlorenen Gegenstandes/Kleidung muss der Besucher diesen genau beschreiben.
  • Der Wasserpark kann nicht für Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen/Kleidung verantwortlich gemacht werden.
  • In der Umkleidezone stehen neben den einzelnen Umkleidekabinen auch Familienkabinen zur Verfügung, die spezielle Einrichtungen für die kleinsten Besucher bieten. Zudem gibt es in der Umkleidezone Kabinen, die für Besucher mit einer Behinderung angepasst sind.
  • Jeder sorgt dafür, dass die öffentliche Ordnung und die guten Sitten nicht gefährdet werden.

Artikel 6 - Öffentliche Ordnung, Sittlichkeit und Sicherheit

  • Alle Besucher müssen sich anständig und respektvoll verhalten, die öffentliche Ordnung respektieren und kein grenzüberschreitendes Verhalten zeigen. Niemand darf sich durch das Verhalten, die Haltung oder Aussagen eines anderen Besuchers gestört fühlen.
  • Die Besucher werden gebeten, anstößige und angemessene Badebekleidung im Wasserpark zu tragen. Die Besucher müssen immer erkennbar sein, das Gesicht darf nur durch eine (Schwimm-)Brille bedeckt sein.
  • Rauchen ist im gesamten Wasserpark strikt verboten, sowohl in den Innen- als auch in den Außenbereichen des Parks. Dieses allgemeine Rauchverbot gilt ebenfalls für elektronische Zigaretten.
  • Aus Gründen der Sicherheit und zum Wohle der Besucher ist es verboten:
    • Sich am Eingang des Parks oder im Park unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen betäubenden Mitteln aufzuhalten;
    • Lautstarke Musikgeräte in den Wasserpark zu bringen;
    • Feuerwerk, Waffen, Messer und/oder anderes explosives Material in den Wasserpark zu bringen oder zu handeln;
    • Drogen oder andere betäubende Mittel in den Park zu bringen und/oder zu konsumieren oder zu handeln, oder andere zum Konsum zu verleiten;
    • Alkohol in den Wasserpark zu bringen und/oder zu handeln.
    • Handel im Wasserpark zu betreiben (außer mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Plopsa);
    • Drucksachen und ähnliche Zettel zu verteilen oder anzubringen, oder Umfragen durchzuführen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Wasserparks;
    • Gegenstände, die Eigentum des Wasserparks, des Parkpersonals oder anderer Besucher des Wasserparks sind, zu stehlen oder zu beschädigen;
    • Besucher zu belästigen und/oder das Personal des Wasserparks daran zu hindern, seine Arbeit auszuführen oder zu belästigen sowie jede Form von verbaler und/oder physischer Aggression gegenüber anderen Besuchern und/oder Parkmitarbeitern zu zeigen;
    • Jede Form von ungebührlichem und/oder störendem Verhalten zu zeigen;
    • Vandalismus oder problemverursachende Gruppenbildung auf dem Gelände des Wasserparks zu begehen;
    • Versammlungen und/oder Reden zu halten, Propaganda zu verbreiten, Mitgliedsbeiträge zu erheben, Spenden zu sammeln oder Gegenstände kostenlos zu verteilen, zu tauschen oder zum Verkauf anzubieten, ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Wasserparks;
    • Dienstgebäude oder Dienstwege zu betreten, auch wenn diese zufällig nicht verschlossen sind;
    • Notausgänge zu benutzen, wenn keine Notlage vorliegt;
    • Handsticks für (mobile) Kameras, Selfiesticks oder eine GoPro-Kamera zu benutzen oder mitzunehmen;
    • Gefährliches Verhalten für sich selbst oder andere zu zeigen;
    • Rettungsgeräte ohne Notwendigkeit zu berühren oder zu bewegen;
    • Diese Liste ist nicht abschließend.
  • Der Verkauf von Drogen und/oder Alkohol, die Verteilung, die Aufforderung zum Konsum und/oder der Konsum von Drogen und/oder Alkohol in jeglicher Form ist absolut verboten. Bei Verdacht auf Drogenkonsum oder wenn ein Besucher unter dem Einfluss steht, kann Plopsa diesen Besucher aus dem Park entfernen. 
    In Plopsaqua Hannut-Landen und in Plopsaqua De Panne darf Alkohol nur in den dafür vorgesehenen Bereichen in Maßen konsumiert werden.
  • In allen oben genannten Fällen entscheidet die Parkleitung souverän über das Entfernen der Person oder Personen und/oder das Hinzuziehen der Polizei zur Unterstützung. Es wird eine administrative Gebühr von mindestens 50 € pro Person erhoben. Dagegen ist kein Einspruch möglich. 
    Besucher, denen der Zugang zum Wasserpark verweigert wurde, dürfen nicht wieder eintreten und können keinerlei Entschädigung für diese Entscheidung verlangen.
  • Die Besucher sind persönlich verantwortlich für Schäden, die sie durch Unachtsamkeit, Fehler oder Nachlässigkeit anderen Besuchern und/oder dem Personal und/oder den Einrichtungen des Wasserparks zufügen. Personen unter Begleitung liegen in der exklusiven Verantwortung ihrer Begleiter. Plopsa kann nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die von Besuchern verursacht wurden.

Artikel 7 - Verlassen des Wasserparks

  • Alle Besucher müssen den Wasserpark spätestens zur Schließungszeit verlassen; andernfalls ist ihre Anwesenheit strafbar und es wird eine Verwaltungsgebühr von mindestens 50 € erhoben. Das Verlassen des Wasserparks ist in diesem Fall endgültig für diesen Tag, und Plopsa kann ein dauerhaftes Zutrittsverbot verhängen.
  • Die Schließung des Wasserparks wird mindestens 15 Minuten vor der Schließungszeit angekündigt.

Artikel 8 - Zugang zu den Attraktionen/Rutschen/Sportbecken

  • Alle Besucher müssen sich an die an jeder Attraktion ausgehängten Anweisungen halten, sowohl in Bezug auf die Zutrittsbedingungen, die Sicherheit als auch die praktische Organisation. Dagegen ist keine Reklamation möglich.
  • Plopsa kann den Besucher und/oder dessen Begleiter nach der zweiten Verletzung der ausgehängten Anweisungen am selben Tag aus dem Wasserpark entfernen, entweder für eine gewisse Zeit oder dauerhaft, und eine Verwaltungsgebühr von mindestens 50 € pro Person wird erhoben. Dagegen ist keine Reklamation möglich.
  • Für bestimmte Attraktionen können Gewichtsbeschränkungen, Körpergrößen- oder Altersgrenzen gelten.
  • Bei Attraktionen/ Rutschen müssen sich die Besucher wie eine vorsichtige und vernünftige Person verhalten. Andernfalls können bei Schäden weitere Schritte gegen diesen unvorsichtigen und/oder unvernünftigen Besucher unternommen werden.
  • Wenn eine Attraktion vom Wasserpark-Personal bedient wird, müssen sich die Besucher an die Anweisungen des jeweiligen Bedieners/Retters halten. Bei bestimmten Wetterbedingungen (Wind, Regen, Gewitter, zu hohe oder zu niedrige Temperaturen, ...) können bestimmte Attraktionen/ Schwimmbecken (vorübergehend) geschlossen werden. Dies gilt auch im Falle von technischen Eingriffen und/oder Wartungsarbeiten. Die Entscheidung über die (vorübergehende) Schließung wird von Plopsa getroffen und ist nicht zur Diskussion gestellt. Die möglichen Schließungen aus den oben genannten Gründen werden vom Wasserpark nicht im Voraus kommuniziert. Die Schließung einer oder mehrerer Attraktionen kann keinesfalls zu einer teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des Eintrittspreises führen.
  • An weniger frequentierten Tagen/Momenten werden die Attraktionen/ Schwimmbecken möglicherweise später geöffnet oder früher geschlossen. Das spätere Öffnen oder frühere Schließen von Attraktionen/ Schwimmbecken wird an der Attraktion angezeigt. Das spätere Öffnen oder frühere Schließen von Attraktionen/ Schwimmbecken kann keinesfalls zu einer teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des Eintrittspreises führen.
  • Der Bediener/Retter kann entscheiden, jemandem den Zugang zu einer Attraktion/ Schwimmbecken zu verweigern, wenn der Besucher sich nicht an die Regeln dieses Reglements hält. Für Personen mit einer Behinderung und ihre Begleiter gelten spezielle Regeln. Diese sind in der "Leitfaden für Menschen mit Behinderungen und deren Begleiter" aufgeführt, der an der Rezeption erhältlich ist.
  • Der Besucher ist verpflichtet, die deutlich ausgeschilderten Warteschlangen zu befolgen und auf seine Reihe zu warten. Bei Missbrauch kann der Zugang zum Wasserpark verweigert werden.
    • Bei der Nutzung der Sportbecken müssen folgende Vorschriften beachtet werden:
    • Das "25-Meter-Becken" mit größerer Tiefe darf nur von Besuchern betreten werden, die nachweisen können, dass sie ausreichend schwimmen können, auch unter Aufsicht einer dritten Person. Nur die Mitarbeiter sind befugt, darüber zu urteilen.
    • Es ist nicht erlaubt, andere Schwimmer zu behindern.
  • Beim Bahnen schwimmen müssen die Schwimmer rechts in der von ihnen genutzten Schwimmbahn bleiben.
  • Um Rettungsschwimmen (mit Kleidung) zu üben, muss vorher die Erlaubnis von Plopsa eingeholt werden. Nur vorher gewaschene, saubere Kleidung wird nach Genehmigung zugelassen.
  • Das Erteilen von privaten Schwimmunterricht ist gestattet, solange dieser Unterricht keine Belästigung für andere Besucher darstellt. Es darf beispielsweise keine Bahn oder ein Teil des Schwimmbeckens für diesen Zweck abgesperrt/reserviert werden. Der Schwimmlehrer muss sich bei der Ankunft an der Rettungsstation melden, um mitzuteilen, dass privater Schwimmunterricht gegeben wird. Schwimmlehrmaterial darf nur nach Genehmigung durch die Retter verwendet werden und nur für die Zwecke, für die es vorgesehen wurde.
  • Bestimmte Becken oder Bereiche können für separate Aktivitäten gesperrt werden. Zu diesen Zeiten sind diese Becken oder Bereiche für andere Besucher nicht zugänglich.
  • Gruppen und soziokulturelle Vereine, die Schwimmkurse für ihre Mitglieder in für sie reservierten Bahnen organisieren möchten, müssen eine schriftliche Anfrage an Plopsa stellen.
  • Die Eingänge, Ausgänge und Notausgänge des Wasserparks und der verschiedenen Attraktionen/Rutschen dürfen niemals blockiert werden.
  • Jeder Besucher muss die Attraktion nach Ende der Fahrt verlassen. Möchte der Besucher die Attraktion erneut erleben, muss er sich erneut in die oben beschriebenen Warteschlangen einreihen.
  • Die Warteschlangen der Attraktionen/Rutschen schließen zur Schließungszeit des Wasserparks. Auf den Rutschen ist es verboten, aufrecht zu stehen. Rückwärtsrutschen ist ebenfalls nicht erlaubt. Es muss immer genügend Sicherheitsabstand zwischen den Personen auf der Rutsche eingehalten werden. Bei rotem Licht ist das Starten nicht gestattet. In der Bahn dürfen keine Fremdgegenstände mitgenommen werden. Alle Gegenstände, die die Bahn beschädigen könnten, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf Reißverschlüsse oder Knöpfe in Badehosen, Uhren, Schmuck, ... dürfen nicht getragen werden. Besucher mit Piercings müssen entweder die Piercings abnehmen oder abkleben, während des Besuchs auf der Rutsche. Besucher mit Dehnungen in den Ohren müssen diese während des Besuchs auf der Rutsche abkleben. Besucher mit Piercings und/oder Dehnungen können im Falle von Verletzungen, die durch diese verursacht wurden, keine Ansprüche gegenüber dem Wasserpark geltend machen.
  • Einmal unten an der Rutsche müssen die Besucher sofort die abgegrenzte Landezone verlassen. Andere Personen dürfen sich nicht in der Landezone aufhalten, es sei denn, sie helfen dabei, Kinder aus der abgegrenzten Zone zu entfernen und dürfen dies nur tun, wenn sie nicht vor der Rutschenöffnung stehen.
  • Das Verschließen der Saugroste ist strengstens verboten.
  • Es ist nicht gestattet, Bretter oder andere Materialien auf die Rutsche mitzunehmen, mit Ausnahme der Reifen des Wasserparks bei den "Gleitenden Reifen".
  • Die Anzahl der Besucher im Whirlpool ist auf die Anzahl der Sitzplätze mit maximal 8 Personen begrenzt.
  • Sauna
    • Vor und nach einem Saunagang muss man sich immer gründlich duschen.
    • Die Nutzung der Sauna ist in Badebekleidung Pflicht (Nacktsein ist verboten) und es ist verpflichtend, auf einem eigenen Handtuch zu sitzen.
    • Die maximale Anzahl an Personen, die gleichzeitig die Sauna betreten dürfen, wird an der Sauna angezeigt. Diese Zahl muss beachtet werden.
    • Der Saunagang dauert maximal 15 Minuten, längere Aufenthalte geschehen auf eigenes Risiko.
    • Man verhält sich gemäß der Sauna-Philosophie und respektiert Ruhe und Gelassenheit.
    • Ein Saunabesuch wird Menschen mit Herzproblemen, zu hohem/zu niedrigem Blutdruck oder cerebralen Problemen nicht empfohlen.
    • Kinder unter 18 Jahren müssen immer in Begleitung eines Erwachsenen sein. Dieser Erwachsene übernimmt die vollständige Verantwortung für den Minderjährigen.

Artikel 9 - Schulen/Gruppen

  • Gruppen können das Schwimmbad besuchen. Eine Reservierung ist obligatorisch. Für jede Gruppe von 35 Besuchern muss eine Person als Aufsichtsperson fungieren. Diese Aufsichtsperson muss mindestens 18 Jahre alt sein und muss sich auf Anfrage des Wasserparks erkennbar machen.
  • Diese ernannte Aufsichtsperson muss eingreifen, wenn sie bemerkt, dass Besucher in Not sind oder wenn sie darauf hingewiesen wird, dass andere Lehrkräfte auf eine solche Situation aufmerksam gemacht haben. Im schulischen Kontext müssen auch die begleitenden Lehrer aktiv die Aufsicht übernehmen. In Notfällen rufen sie sofort die Hilfe des Rettungsschwimmers.
  • Schulbegleiter müssen für die Ordnung und die Aufsicht im Schwimmbad sorgen. Schüler oder Schülerinnen, die nicht schwimmen, müssen barfuß bei der aufsichtführenden Begleitperson Platz nehmen.
  • Im schulischen Kontext erfolgt der Eintritt und das Verlassen des Schwimmbades sowie das Schwimmen ruhig und unter der Aufsicht der begleitenden Lehrer. Beschädigungen, die von Schülern und Schülerinnen verursacht werden, werden der Schule in Rechnung gestellt.
  • Gruppen erhalten Jetons für die Spinde gegen eine Kaution von 25 € durch einen Begleiter. Alle Jetons müssen vom Begleiter am Ende des Besuchs an der Kasse/Rezeption zurückgegeben werden. Für jedes fehlende Jeton wird ein Zuschlag von 5 € erhoben.

Artikel 10 - Hygieneeinrichtungen

  • Jeder Besucher muss vor dem Betreten des Schwimmbads die Duschen und das Fußbad benutzen. Es wird dringend empfohlen, die Toiletten zu benutzen, bevor das Wasserpark betreten wird. In den Duschen ist es obligatorisch, Badebekleidung zu tragen. Die Verwendung von Seife oder anderen Reinigungsmitteln ist nur in den Duschen erlaubt.
  • Im Wasserpark sind mehrere deutlich gekennzeichnete Toiletten vorhanden. Es ist verboten, an Orten, die nicht dafür vorgesehen sind, seine Notdurft zu verrichten.
  • Kinderpflege ist an den dafür vorgesehenen und deutlich gekennzeichneten Stellen verpflichtend.
  • Babys und Kleinkinder unter 2 Jahren müssen eine Schwimmwindel tragen. Diese Schwimmwindeln können im Plopsaqua Shop (am Eingang des Wasserparks) und an den gastronomischen Ständen gekauft werden. Wenn ein Baby keine Windel trägt, kann der Zugang zu den Attraktionen und Bädern verweigert werden.
  • Es ist verboten, Gegenstände in die Toiletten zu werfen. Damenbinden, Windeln, Feuchttücher usw. müssen in den dafür vorgesehenen Mülltonnen entsorgt werden.

Artikel 11 - Fundsachen

  • Jeder Besucher ist für seine eigenen Besitztümer verantwortlich und muss diese entweder bewachen oder in einem Schließfach aufbewahren. Gefundene Gegenstände müssen immer an der Rezeption am Eingang des Wasserparks abgegeben werden.
  • Der Wasserpark kann nicht für Diebstahl, Schäden oder Unfälle im Zusammenhang mit verlorenen Gegenständen haftbar gemacht werden.
  • Für Plopsaqua De Panne: Meldungen von verlorenen Gegenständen können per E-Mail an customerservice.paq@plopsa.be gesendet werden; diese können auch per Post an Plopsa, z.H. Customer Service Plopsaqua De Panne, De Pannelaan 68, 8660 De Panne, gesendet werden.
  • Für Plopsaqua Hannut-Landen: Meldungen von verlorenen Gegenständen können per E-Mail an customerservice.PAQHL@plopsa.be gesendet werden; diese können auch per Post an Plopsa, z.H. Customer Service Plopsaqua Hannut-Landen, Rue de Landen 187, 4280 Hannut, gesendet werden.
  • Gefundene Gegenstände, die mit der richtigen Beschreibung identifiziert werden, können nach Kontaktaufnahme mit dem Customer Service im Hauptbüro von Plopsa in De Panne oder in Plopsaqua Hannut-Landen abgeholt werden. Auf Wunsch können sie gegen Vorauszahlung der Versand-, Verpackungs- und Verwaltungskosten per Kurier an den Besitzer zurückgesendet werden.
  • Verlorene Gegenstände werden maximal 1 Monat aufbewahrt, aber Plopsa übernimmt keine Aufbewahrungspflicht.

Artikel 12 - Verlorene Kinder oder verlorene Menschen mit geistiger Behinderung

  • Eltern/Begleiter müssen die Rettungsstation benachrichtigen, wenn ihre Kinder oder Personen mit einer geistigen Behinderung verloren gegangen sind. Die wiedergefundenen Kinder oder Personen mit einer geistigen Behinderung werden im Rettungsstation untergebracht, bis die Eltern/Begleiter eintreffen.
  • Wenn die Eltern/Begleiter ihre verloren gegangenen Kinder oder Personen mit einer geistigen Behinderung selbst wiedergefunden haben, müssen sie das Rettungsstation unverzüglich darüber informieren.

Artikel 13 - Lebensmittel und Getränke

  • Das Sortiment des Gastronomiebereichs sowie die Verkaufspreise sind klar angezeigt. Über die Preise kann keine Diskussion geführt werden.
  • Eine Übersicht der verwendeten Zutaten und der Zusammensetzung der Gerichte in Bezug auf Allergene kann vor dem Besuch schriftlich unter info@plopsa.be angefordert werden. Weitere Informationen können jederzeit vor Ort beim Abteilungsleiter angefragt werden.
  • Das Wasserpark bittet die Besucher, bei einem Kauf im Gastronomiebereich einen Kassenbon anzufordern.
  • Verkauftes Essen und/oder Getränke können nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden. Bei einer Reklamation bezüglich der Mahlzeit muss der Besucher dies sofort dem Food&Beverage-Mitarbeiter melden.
  • Der Park weist Personal zu, das für diesen Gastronomiebereich verantwortlich ist. Die Besucher müssen den Anweisungen des jeweiligen Mitarbeiters folgen.
  • Jeder, der sich des (Versuchs der) Diebstahls schuldig macht, wird der Zugang zum Wasserpark dauerhaft verweigert und sofort des Parks verwiesen. Eine Beschwerde ist in dieser Hinsicht nicht möglich. Zusätzlich zum Wert der gestohlenen Ware wird eine Verwaltungsgebühr von mindestens 50 € erhoben. Plopsa behält sich das Recht vor, Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erstatten und ihre Rechte an den gestohlenen Waren geltend zu machen.

Artikel 14 - Shops

  • Das Sortiment des Shops sowie die Verkaufspreise sind klar angezeigt. Über die Preise kann keine Diskussion und/oder Beschwerde geführt werden.
  • Das Wasserpark bittet die Besucher, bei einem Kauf im Shop einen Kassenbon anzufordern.
  • Verkaufte Waren können nicht umgetauscht oder zurückgenommen werden, es sei denn, die gekaufte Ware weist einen Mangel gemäß der gesetzlichen Garantiebestimmungen auf.
  • Der Park weist Personal zu, das für den Shop verantwortlich ist. Die Besucher müssen den Anweisungen des jeweiligen Mitarbeiters folgen.
  • Jeder, der sich des (Versuchs der) Diebstahls schuldig macht, wird der Zugang zum Wasserpark dauerhaft verweigert und sofort des Parks verwiesen. Eine Beschwerde ist in dieser Hinsicht nicht möglich. Zusätzlich zum Wert der gestohlenen Waren wird eine Verwaltungsgebühr von mindestens 50 € erhoben. Plopsa behält sich das Recht vor, Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erstatten und ihre Rechte an den gestohlenen Waren geltend zu machen.

Artikel 15 - Brand oder Unfall

  • Im Falle von Brand, Unfall, Evakuierung, … müssen die Anweisungen des Wasserpark-Personals oder der Ordnungsdienste strikt und ohne Diskussion befolgt werden.
  • Bei einer Evakuierung ist das erneute Betreten von evakuierten Gebäuden/Attraktionen ohne Zustimmung des Verantwortlichen des Wasserparks nicht gestattet.
  • Alle Unfälle und Verletzungen müssen sofort an der Rettungsstation gemeldet werden, um sie zu registrieren, zu überprüfen und gegebenenfalls zu behandeln. Unfälle und/oder Verletzungen, die während des Besuchs im Park nicht an der Rettungsstation gemeldet werden, gelten als nicht im Wasserpark passiert.

Artikel 16 - Geld und Zahlungsmittel

  • Das Wechselgeld muss sofort an der Kasse überprüft werden. Danach werden keine Beschwerden mehr akzeptiert.
  • Folgende Währungen werden akzeptiert: EURO.
  • Banknoten von €100, €200 und €500 werden nur an der Rezeption akzeptiert.
  • Andere akzeptierte Zahlungsmethoden in allen Parks sind Bankkarten, Maestro, Visa, Eurocard-Mastercard und Carte Bleue International. Auch die Sodexo- und EdenRed (Ticket Restaurant) Elektronische Mahlzeitgutscheine werden im Gastronomiebereich des Wasserparks akzeptiert.
  • In bestimmten, im Voraus festgelegten Fällen kann mit der „Plopsa“, der internen Währung des Wasserparks, oder mit einem Gutschein bezahlt werden. Diese Gutscheine werden nicht zurückgenommen, nicht ausbezahlt, nicht ersetzt oder verlängert.
  • Die Abhebung von Bargeld an der Rezeption ist auf maximal €200 begrenzt und gilt nur für Wasserparkbesucher, die ein gültiges und originales Eintrittsticket vorlegen müssen.

Artikel 17 - Verarbeitung von personenbezogenen Daten

  • Alle Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten der Besucher des Wasserparks finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Website.

Artikel 18 - Bilder

  • Sowohl im Wasserpark als auch auf dem Parkplatz werden Bilder von Sicherheitskameras aufgenommen. Die Nutzungsrechte an diesen Aufnahmen gehören dem Wasserpark, daher kann dieses Material vom Wasserpark ohne jegliche Einschränkung verwendet und auf Anfrage an die Justizbehörden weitergegeben werden.  
  • Es ist möglich, dass während eines Besuchs im Wasserpark Fotos oder Aufnahmen (mit anderen Kameras als den Sicherheitskameras) gemacht werden. Im Prinzip sind diese Bilder nicht zielgerichtet. Nur mit dem Einverständnis des betreffenden Besuchers werden gezielte Aufnahmen gemacht. Bei minderjährigen Besuchern muss der gesetzliche Vertreter diese Erlaubnis erteilen.  
  • Die Nutzungsrechte an diesem Bildmaterial liegen beim Wasserpark, so dass dieses Material vom Wasserpark ohne jegliche Einschränkung genutzt werden kann. Weitere Informationen über die in diesem Zusammenhang durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten und über die Rechte, die die Besucher in diesem Zusammenhang ausüben können, finden Sie in der bereits in Artikel 17 genannten Datenschutzerklärung auf der Website des Wasserparks.
  • Besucher, die nicht wünschen, dass Fotos/Bilder von ihnen verwendet werden, müssen dies vor dem Betreten des Wasserparks (am Tag ihres Besuchs) an der Rezeption ausdrücklich angeben. Ein solcher Widerspruch hat keinen Einfluss auf die von den Sicherheitskameras aufgenommenen Bilder.

Artikel 19 - Wertvolle Tipps

  • Die Mitarbeiter haben immer ein offenes Ohr für Fragen und Anregungen.
  • Sollte man auf Situationen stoßen, die als merkwürdig oder unangenehm empfunden werden, ist das Personal stets bereit, diese zu klären oder zu lösen.