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In welchen Fällen haftet der Park?

Der Holiday Park haftet bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch Holiday-Park-Mitarbeiter. Bei Schüler-, Jugend- oder Behindertengruppen gilt zunächst die Aufsichtspflicht der Betreuenden. Um einen geregelten Ablauf zu gewährleisten, haben wir eine Parkordnung erarbeitet. Durch den Besuch des Parks erklärst du dich automatisch mit dieser Parkordnung einverstanden. Du kannst die Parkordnung hier einsehen. Sie liegt auch im Empfangsbereich am Parkeingang aus.