Parkordnung von Plopsaland De Panne, Plopsa Indoor Hasselt, Plopsa Station Antwerp, Plopsa Coo Ardennes, Plopsa Indoor Coevorden und Holiday Park Germany
Artikel 1 - Allgemeine Bestimmungen
- Der Park befindet sich auf Privatgelände. Die folgenden Regeln dienen dazu, allen Gästen einen fantastischen, sorgenfreien Tag zu ermöglichen.
- Die Regeln basieren auf Höflichkeit, Sicherheit, Respekt vor anderen und der Umwelt.
Jeder Besucher ist verpflichtet, die Parkordnung zu kennen und sich daran zu halten. Die Parkordnung ist am Empfang des Parks und auf der Webseite verfügbar. Beim Betreten des Parks (unabhängig vom Tickettyp) akzeptiert jeder Besucher bedingungslos die Parkordnung und muss sich entsprechend verhalten. - Plopsa hat das Recht, den Zugang zum Park für jede Person zu verweigern, die eine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Anwesenden darstellen könnte. Unakzeptables Verhalten eines Besuchers kann beinhalten: Störung der öffentlichen Ordnung, Belästigung, unangemessenes Verhalten, Drogenkonsum usw. (nicht abschließende Liste). Bei Verstoß gegen die Parkordnung kann Plopsa eine Mindestentschädigung von 50 € verlangen, unbeschadet des Rechts, eine höhere Entschädigung zu fordern.
- Bei Nichtbefolgung dieser Regeln wird die betreffende Person aufgefordert, den Park zu verlassen. Eine Rückerstattung des Tickets erfolgt in keinem Fall. Bei wiederholten Problemen kann der Zugang zum Park dauerhaft verweigert werden.
- Bei Weigerung, den Park freiwillig zu verlassen, wird die Intervention der zuständigen Strafverfolgungsbehörden angefordert.
Artikel 2 - Parken
- Alle Kraftfahrzeuge sind im Park verboten, mit Ausnahme der Fahrzeuge des Parks oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Plopsa. Auf den Parkplätzen gelten die geltenden Verkehrsregeln und die speziell angebrachten Verkehrsschilder.
- Der Parkplatz kann nur über die dafür vorgesehenen, deutlich gekennzeichneten Zufahrtsstraßen befahren werden. Der Parkplatz kann nur über die dafür vorgesehenen und deutlich gekennzeichneten Ausfahrten verlassen werden. Auf dem Parkplatz ist die Geschwindigkeit auf 15 km/h begrenzt, und Fußgänger und/oder Rollstuhlfahrer haben immer Vorrang.
- Ein Parkplatz auf dem Parkgelände ist kostenpflichtig. Die Zahlung kann online, an einem der Automaten oder mit einem Jahresabonnement mit Parkticket (ausgenommen Plopsa Station Antwerp) erfolgen. Die Tickets können an den dafür vorgesehenen, deutlich gekennzeichneten Stellen im Park oder am Schrankenbereich über den angegebenen QR-Code bezahlt werden. Es ist verboten, mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig unter der Schranke hindurchzufahren.
- Ein Parkabonnement ist strikt persönlich und gehört einer individualisierten Person (über 18 Jahre), die im Besitz eines gültigen Führerscheins und eines Jahresabonnements ist. Das Parkabonnement kann ausschließlich in Verbindung mit einem Parkbesuch genutzt werden. Der Inhaber des Parkabonnements oder eines seiner/ihres im Haushalt lebenden Familienmitglieder muss bei der Nutzung des Fahrzeuges im Fahrzeug anwesend sein. Es ist nicht gestattet, das Parkabonnement an Dritte auszuleihen oder es anders als unter den oben genannten Bedingungen zu nutzen. Plopsa behält sich das Recht vor, jederzeit ein Parkabonnement im Falle von Missbrauch zu entziehen.
- Tiere (mit Ausnahme von Blindenhunden und Assistenzhunden, die eine offizielle Hundemarke tragen) sind im Park nicht erlaubt.
- Das Parkabonnement ist jedoch nicht gültig für den Parkplatz von Plopsa Station Antwerp; auch ein Inhaber eines Plopsa Parkabonnements muss dort ein Parkticket kaufen, da dort kein Plopsa-Parkplatz zur Verfügung steht.
- Es ist verboten, Fahrzeuge jeglicher Art nachts auf dem Parkplatz abzustellen, mit Ausnahme der Fahrzeuge von Hotelgästen, die ausschließlich auf dem Parkplatz des Plopsaland Theater Hotels geparkt werden dürfen. Wenn dies dennoch geschieht, wird der Park aus Sicherheitsgründen gezwungen sein, das betreffende Fahrzeug entfernen zu lassen, und die Kosten dafür dem Fahrzeughalter in Rechnung stellen.
- Jedes Fahrzeug muss ordnungsgemäß verschlossen werden, ohne wertvolle Gegenstände zurückzulassen. Der Park kann nicht für Diebstahl, Beschädigung oder Unfälle mit Fahrzeugen, die sich auf dem Parkplatz des Parks befinden, verantwortlich gemacht werden.
- Es dürfen keine Personen und/oder Tiere im Fahrzeug zurückgelassen werden. Bei Verstoß werden die zuständigen Behörden benachrichtigt, um die Befreiung dieser Personen und/oder Tiere zu veranlassen. Die Kosten für die Befreiung werden dem Täter in Rechnung gestellt.
- Plopsa ist kein Aufbewahrer der auf dem Parkplatz zurückgelassenen Fahrzeuge, und die Nutzer der Fahrzeuge sind vollständig verantwortlich für die zurückgelassenen Fahrzeuge.
- Campen, Grillen und/oder Picknicken ist auf dem Parkgelände und dem Parkplatz nicht gestattet.
Artikel 3 - Zugang zum Park
- Der Zutritt zum Park ist nur auf folgende Weise möglich:
- Während der Öffnungsperioden und -zeiten des jeweiligen Parks.
- Mit einem gültigen und originalen Eintrittsnachweis, der auf rechtmäßige Weise über die vorgeschriebenen Kanäle erworben wurde. Dieser Eintrittsnachweis wird nach Prüfung akzeptiert oder abgelehnt.
- Über den deutlich gekennzeichneten Eingang.
- Plopsa behält sich jederzeit das Recht vor, die Öffnungsperiode und -zeiten des Parks zu ändern und gegebenenfalls den Zutritt zum Park auf bestimmte Gruppen zu beschränken. Besuchern wird empfohlen, vor dem Besuch die Website zu konsultieren.
- Jeder, der versucht, den Park auf eine Weise zu betreten, die nicht den oben beschriebenen Bedingungen entspricht, muss eine Verwaltungsgebühr von mindestens 50 € pro Person zahlen, zuzüglich eines Betrags in Höhe des vollen Eintrittspreises für einen Erwachsenen. Plopsa kann entscheiden, diesen Besuchern noch am selben Tag den Zugang zum Park zu verweigern, ohne dass hiergegen Einspruch möglich ist. Eine Weigerung zur Zusammenarbeit führt zu einem mindestens einjährigen Ausschluss vom Park. Plopsa behält sich das Recht vor, ein Jahresabonnement oder Ticket jederzeit bei berechtigtem Grund zu widerrufen oder den Zutritt dauerhaft zu verweigern. Hiergegen ist kein Einspruch möglich.
- Plopsa hat das Recht, am Parkeingang Rucksack- und Taschenkontrollen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. Bei einer solchen Kontrolle wird der Inhalt auf z.B., aber nicht ausschließlich, Sicherheit und/oder gefährliche Gegenstände überprüft. Werden nicht zugelassene Gegenstände gefunden, kann Plopsa entweder dem Besucher den Zugang verweigern oder die Möglichkeit bieten, die unerlaubten Gegenstände vor dem Parkeintritt zu entsorgen. Falls der Besucher der Kontrolle nicht zustimmt, wird ihm der Zugang zum Park verweigert. Der Besucher bleibt jederzeit für seinen Rucksack/seine Tasche verantwortlich.
- Falls die Kapazität des Parks überschritten wird, hat der Park das Recht, zusätzlichen Besuchern an diesem Tag den Zutritt zu verweigern. Diese nicht zugelassenen Besucher können hierfür keine Entschädigung verlangen.
- Tiere (mit Ausnahme von Blindenführhunden und Assistenzhunden mit offizieller Kennzeichnung) sind im Park nicht erlaubt.
- In Plopsa Coo und Holiday Park sind Hunde erlaubt. Diese müssen jedoch stets angeleint sein und dürfen keine Gefahr für andere Besucher darstellen. Bei Zweifeln kann Plopsa das Anlegen eines Maulkorbs verlangen. Eine Weigerung führt zum Ausschluss aus dem Park. Der Hundebesitzer/Begleiter ist dafür verantwortlich, dass der Hund den Park nicht verschmutzt oder beschädigt. Hinterlassenschaften des Hundes müssen vom Besitzer/Begleiter entfernt und die betroffene Stelle sauber hinterlassen werden. Andernfalls werden die betroffenen Besucher und Hunde aus dem Park entfernt. Hunde dürfen auf keinen Fall die Attraktionen, Gastronomiebereiche oder den Indoor-Bereich "Holiday Indoor" im Holiday Park betreten.
- Minderjährige ohne Begleitung müssen mindestens 12 Jahre alt sein. Bei Zweifeln kann die Vorlage des Personalausweises zur Alterskontrolle verlangt werden.
- Pro 10 Kinder ist mindestens ein Betreuer erforderlich. Attraktionsbetreuung: Wenn ein Kind begleitet werden muss (Kennzeichnung pro Attraktion), muss der Betreuer mindestens 15 Jahre alt und vollständig selbstständig sein. Bei Zweifeln kann die Vorlage des Personalausweises zur Alterskontrolle verlangt werden.
- Für Personen mit Behinderung und ihre Begleiter gelten spezifische Regeln, die im „Leitfaden für Personen mit Behinderung und ihre Begleiter“ aufgeführt sind, der an der Information erhältlich ist.
- Bei Schwierigkeiten mit einer Gruppe behält sich Plopsa das Recht vor, die gesamte Gruppe aus dem Park zu entfernen.
- Jeder Besucher ist während des gesamten Aufenthalts im Park (einschließlich beim Betreten der Attraktionen) selbst für seine mitgebrachten Gegenstände verantwortlich, darunter, aber nicht beschränkt auf Brillen, Mützen/Hüte, Schuhe, Mobiltelefone, Rucksäcke, Kinderwagen etc. Der Park haftet unter keinen Umständen für etwaige Schäden an oder Verluste dieser Gegenstände.
Artikel 4 – Eintrittskarten und Jahreskarten
- Der Zutritt zum Park ist für Kinder unter 85 cm Körpergröße kostenlos. Ab einer Größe von 85 cm ist der Eintritt kostenpflichtig; die Messung erfolgt stets korrekt und strikt mit Schuhen. Falls nach der Messung an der Kasse Unklarheiten bestehen, kann eine erneute Messung an der Information erfolgen. Das Ergebnis dieser Messung ist jedoch verbindlich. Kinder ab 85 cm und kleiner als 100 cm (1 Meter) zahlen den Kindertarif. Kinder ab 100 cm (1 Meter) zahlen den für sie geltenden Erwachsenentarif.
- Ein Jahresabonnement ist streng persönlich und darf nicht weitergegeben werden. Plopsa behält sich das Recht vor, ein Jahresabonnement jederzeit bei Missbrauch einzuziehen. Für Abonnements gelten ergänzend zu den Bestimmungen dieser Regeln spezifische allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf der Plopsa-Website eingesehen werden können.
- Besucher können einen Express Pass erwerben, der je nach Park einen schnelleren Zugang zu bestimmten, gekennzeichneten Attraktionen über spezielle Eingänge ermöglicht.
- Der Zutritt in Gruppen (z. B. Schulen, Vereine usw.) erfolgt immer gemäß der aktuellen Preisgestaltung der laufenden Saison. Eine Gruppe zahlt für jede Person den speziellen Gruppentarif an der Kasse. Dieser ist nicht mit anderen Vorteilen jeglicher Art kombinierbar. Die Tarife für Kinder sind im Gruppentarif enthalten; es können daher keine weiteren Tarife und/oder Sonderkonditionen geltend gemacht werden.
- Tickets werden unter keinen Umständen vor Ort zurückerstattet. Beschwerden, Anfragen und Verbesserungsvorschläge diesbezüglich können für die belgischen Parks an info@plopsa.be gerichtet werden. Für Plopsa Indoor Coevorden senden Sie diese bitte an info@plopsa.nl, und für Holiday Park an info@holidaypark.de. Für die belgischen Parks können Beschwerden auch per Post an Plopsa, zu Händen von Customer Service, De Pannelaan 68, 8660 De Panne gesendet werden; für Plopsa Indoor Coevorden an Customer Service, Reindersdijk 57, 7751 SH Dalen, Niederlande, und für Holiday Park an Customer Service, Holiday-Park-Strasse 1-5, 67454 Hassloch/Pfalz, Deutschland.
- Plopsa behält sich jederzeit das Recht vor, die individuellen Tarife des Parks zu ändern.
Artikel 5 - Verkehrs- und Transportmittel im Park
- Alle Fahrräder, Motorräder, Rollschuhe, Skateboards, Inlineskates, Laufräder oder andere Fortbewegungsmittel sind im Park verboten, mit Ausnahme der Fahrzeuge des Parks, Rollstühle, Kinderwagen und Bollerwagen. Bollerwagen sind jedoch in den Indoor-Parks (Plopsa Indoor Hasselt, Plopsa Indoor Coevorden und allen weiteren Standorten mit einem entsprechenden Verbotshinweis) nicht erlaubt.
- Motorisierte Mobilitätshilfen (Scootmobils) für Besucher mit einer Behinderung sind im Park erlaubt. Ihre Geschwindigkeit muss jedoch auf maximal 5 km/h (Schrittgeschwindigkeit) begrenzt werden.
- Am Eingang von Plopsaland De Panne, Plopsa Indoor Hasselt, Plopsa Station Antwerp, Plopsa Indoor Coevorden und Holiday Park gibt es einen deutlich gekennzeichneten Abstellbereich für Fahrräder und Motorräder. Alle Besucher des Parks sind verpflichtet, ihre Fahrräder, Motorräder etc. dort abzustellen.
- Der Park kann nicht für Diebstahl, Schäden oder Unfälle mit Fahrrädern oder Motorrädern haftbar gemacht werden, die sich in den beschriebenen Abstellbereichen oder an anderen Stellen auf dem Gelände des Parks befinden.
Artikel 6 - Rollstühle, Bollerwagen und Kinderwagen
- Rollstühle (kostenlos) und Bollerwagen (kostenpflichtig) stehen an den dafür vorgesehenen und deutlich gekennzeichneten Stellen zur Verfügung. Die Anzahl der Rollstühle und Bollerwagen ist begrenzt. Bei der Bereitstellung ist entweder ein Ausweisdokument oder ein gleichwertiger Identitätsnachweis abzugeben, oder es muss eine Kaution in Höhe von 100 € hinterlegt werden.
- Kinderwagen („Buggys“) und Bollerwagen müssen an den vorgesehenen Abstellflächen oder an Stellen abgestellt werden, die den Durchgang nicht behindern und außerhalb der Attraktionen liegen (einschließlich Warteschlangen und Wartebereiche). Aus Sicherheitsgründen können Kinderwagen und Bollerwagen entfernt werden.
- Im Interesse des Brandschutzes sind Kinderwagen und Bollerwagen in Theatersälen nicht erlaubt. Im Studio 100 Theater (Plopsaland De Panne) können Kinderwagen und Bollerwagen in der Foyerhalle abgestellt werden, abhängig von der verfügbaren Kapazität und den spezifischen Anweisungen eines Plopsa-Mitarbeiters.
- Der Park haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung von Rollstühlen, Bollerwagen oder Kinderwagen, die auf dem Parkgelände abgestellt werden. „Buggy-Schlösser“ werden gegen Gebühr zur Verfügung gestellt, um Kinderwagen an den dafür vorgesehenen Abstellflächen sichern zu können.
Artikel 7 - Spinde und Schließfächer
- In der Nähe des Parkeingangs stehen eine begrenzte Anzahl von kostenlosen Schließfächern für Gruppen sowie kostenpflichtige Schließfächer zur Verfügung, um Gegenstände sicher zu verwahren. Die Schließfächer müssen am Ende des Tages geleert werden; andernfalls werden sie vom Parkpersonal geleert.
- Der Park übernimmt keine Überwachung dieser Schließfächer und haftet nicht für Diebstahl oder Einbruchsversuche.
- Das Abstellen unbeaufsichtigter Gegenstände auf dem Parkgelände ist untersagt. Verdächtige unbeaufsichtigte Pakete werden vom Parkpersonal und/oder den zuständigen Ordnungsdiensten entfernt.
- Der Park haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen.
Artikel 8 - Öffentliche Ordnung, Sittlichkeit und Sicherheit
- Besucher müssen sich anständig und respektvoll verhalten und die öffentliche Ordnung wahren. Grenzüberschreitendes Verhalten ist nicht gestattet. Niemand darf sich durch das Verhalten, die Haltung oder Äußerungen anderer Besucher gestört fühlen.
- Besucher werden gebeten, angemessene und nicht anstößige Kleidung zu tragen und stets identifizierbar zu sein.
- Rauchen (einschließlich elektronischer Zigaretten) ist in allen Indoor- und Wasserparks streng verboten. In Themenparks wie Plopsaland De Panne und Plopsa Coo ist das Rauchen nur in klar gekennzeichneten Raucherzonen gestattet.
- Im Interesse der Besucher und aus Sicherheitsgründen ist es verboten:
- Den Park unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Rauschmitteln zu betreten.
- Lautstarke Musikanlagen mitzubringen.
- Feuerwerkskörper, Waffen, Messer oder Sprengstoffe mitzubringen oder zu handeln.
- Drogen mitzubringen, zu konsumieren, zu handeln oder andere zum Konsum aufzufordern.
- Alkohol mitzubringen oder zu handeln.
- Handel ohne Genehmigung zu betreiben.
- Druckmaterialien zu verteilen oder Umfragen ohne Genehmigung durchzuführen.
- Eigentum des Parks, des Personals oder anderer Besucher zu beschädigen oder zu stehlen.
- Andere Besucher zu belästigen oder Aggressionen gegenüber Besuchern oder Personal zu zeigen.
- Vandalismus zu begehen oder sich in Gruppen ungebührlich zu verhalten.
- Unbefugte Versammlungen abzuhalten oder Gegenstände ohne Genehmigung zum Verkauf anzubieten.
- Dienstbereiche oder -wege zu betreten.
- Selfie-Sticks in Attraktionen mitzunehmen (GoPro-Kameras mit Brustgeschirr sind erlaubt).
- Drohnen ohne Genehmigung starten oder landen zu lassen.
- Gefährliches Verhalten gegenüber sich selbst oder anderen zu zeigen.
- Diese Liste ist nicht abschließend.
- Der Parkverantwortliche kann nach eigenem Ermessen entscheiden, Störenfriede zu entfernen und/oder die Polizei hinzuzuziehen. Eine Verwaltungsgebühr von mindestens 50 € pro Person kann verhängt werden. Gegen diese Entscheidung ist kein Einspruch möglich.
- Besuchern, denen der Zutritt verweigert wurde, ist das erneute Betreten des Parks untersagt. Eine Entschädigung kann nicht verlangt werden.
- Besucher sind persönlich für Schäden verantwortlich, die sie durch Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten anderen Besuchern, dem Personal oder Parkeinrichtungen zufügen. Begleitpersonen tragen die ausschließliche Verantwortung für die Personen, die unter ihrer Aufsicht stehen. Plopsa haftet nicht für Schäden, die durch Besucher verursacht werden.
Artikel 9 - Verlassen des Parks
- Alle Besucher müssen den Park spätestens zur offiziellen Schließzeit verlassen. Andernfalls gilt ihre Anwesenheit als unzulässig, und es wird eine Verwaltungsgebühr von mindestens 50 € pro Person erhoben.
- Besucher, die den Park am selben Tag erneut betreten möchten, müssen beim Verlassen des Parks einen Stempel verlangen, der den Wiedereintritt am selben Tag erlaubt.
Artikel 10 - Zugang zu den Attraktionen
- Die Besucher müssen sich an die öffentlich ausgehängten Hinweise zu jeder Attraktion halten, sowohl was die Zugangsbedingungen als auch die Sicherheit und die praktische Organisation betrifft. Dagegen gibt es keinen Rechtsbehelf.
- Bei bestimmten Attraktionen ist es strengstens verboten, lose Gegenstände jeglicher Art (Brillen, Handtaschen, Handys, Schals, Selfie-Sticks, GoPro-Handgriffe, Kameras, usw.) mit auf die Attraktion zu nehmen. Darauf wird am Eingang der Attraktion hingewiesen. Vor dem Betreten der Attraktion werden die Besucher gebeten, diese Gegenstände in den dafür vorgesehenen Regalen oder Behältern in der Station abzulegen. Der Besucher bleibt zu jeder Zeit für diese Gegenstände verantwortlich. Der Park kann unter keinen Umständen für Schäden und/oder den Verlust dieser Gegenstände verantwortlich gemacht werden. Wenn die Besucher trotz des angekündigten Verbots der Mitnahme von losen Gegenständen in die Bahn bestimmte Gegenstände mitnehmen, kann der Park nicht für die Beschädigung und/oder den Verlust dieser Gegenstände verantwortlich gemacht werden.
- Für bestimmte Attraktionen kann es Gewichts-, Größen- oder Altersbeschränkungen pro Sitz geben.
- Auf den Attraktionen sollten sich die Besucher wie eine umsichtige und vernünftige Person verhalten. Ist dies nicht der Fall, können im Schadensfall weitere Maßnahmen gegen den unvorsichtigen und/oder unvernünftigen Besucher ergriffen werden.
- Einige Attraktionen enthalten lebende Tiere. Die Tiere sind nicht von Natur aus wild, können aber immer unerwartet reagieren. Kinder sollten immer angemessen beaufsichtigt werden und die Tiere sollten jederzeit respektiert werden. Falls Unregelmäßigkeiten beobachtet werden, sollte das Parkpersonal sofort benachrichtigt werden.
- Das vom Park beauftragte Personal verwaltet und betreibt die Attraktion. Die Besucher müssen den Anweisungen des Betreibers Folge leisten.
- Bei bestimmten Wetterbedingungen (Wind, Regen, Gewitter, zu niedrige oder zu hohe Temperaturen, usw.) können bestimmte Attraktionen (vorübergehend) geschlossen werden. Dies gilt auch im Falle von technischen Eingriffen und/oder Wartungsarbeiten. Die Entscheidung über die (vorübergehende) Schließung wird von der Parkleitung getroffen und ist nicht anfechtbar. Die Schließung einer oder mehrerer Attraktionen kann unter keinen Umständen zu einer teilweisen oder vollständigen Erstattung der Eintrittskarte führen.
- An weniger stark frequentierten Tagen und/oder zu bestimmten Zeiten öffnen die Attraktionen abwechselnd später oder schließen früher. Die abwechselnde Öffnung oder Schließung von Attraktionen ist an der Attraktion angegeben. Die abwechselnde Öffnung oder Schließung von Fahrgeschäften zu einem späteren oder früheren Zeitpunkt kann unter keinen Umständen zu einer teilweisen oder vollständigen Erstattung der Eintrittskarte führen.
- Der Betreiber kann beschließen, Besuchern den Zutritt zur Attraktion zu verweigern, wenn dieser Besucher die Regeln dieser Parkordnung nicht einhält. Für Menschen mit Behinderungen und ihre Begleitpersonen gelten besondere Regeln. Diese sind im "Leitfaden für Menschen mit Behinderungen und ihre Begleitpersonen" zu finden, der am Eingang oder auf der Website erhältlich ist.
- Die Besucher sind verpflichtet, den deutlich gekennzeichneten Warteschlangen zu folgen und zu warten, bis sie an der Reihe sind. Bei Missbrauch kann der Zugang zum Park verweigert werden.
Die Eingänge, Ausgänge und Notausgänge des Parks und der verschiedenen Attraktionen dürfen niemals versperrt werden. - Kinderwagen müssen an den dafür vorgesehenen Plätzen oder an Stellen abgestellt werden, die den Durchgang nicht behindern und sich außerhalb der Attraktionen befinden (einschließlich Warteschlangen und Wartebereiche). Kinderwagen können aus Sicherheitsgründen entfernt werden.
- Jeder Besucher muss die Attraktion nach Beendigung der Fahrt verlassen. Wenn der Besucher die Attraktion erneut genießen möchte, muss er sich wieder in den oben beschriebenen Warteschlangen anstellen.
- Rauchen, elektronische Zigaretten, Essen und Trinken sind in allen Attraktionen und Warteschlangen (sowohl in den Innenräumen als auch im Freien) verboten.
- Die Warteschlangen vor den Fahrgeschäften werden zu den Schließzeiten des Parks geschlossen, sofern am Eingang des Fahrgeschäfts nichts anderes angegeben ist.
Artikel 11 - Zugang zu den Shows
- Die Besucher müssen sich an die öffentlich ausgehängten Hinweise bei jeder Show halten, sowohl was die Zugangsbedingungen, die Sicherheit als auch die praktische Organisation betrifft. Dagegen gibt es keinen Rechtsbehelf.
- Der Park stellt Personal zur Verfügung, das für die Show verantwortlich ist. Die Besucher müssen den Anweisungen des Personals folgen.
- Jeder Veranstaltungsraum hat eine maximale Kapazität, die aus Sicherheitsgründen nicht überschritten werden darf.
- Wenn die Kapazität des Raumes zu überschreiten droht, hat das vom Park beauftragte Personal das Recht, zusätzlichen Besuchern den Zutritt zur betreffenden Vorstellung zu verweigern, ohne dass eine Entschädigung geschuldet wird.
- Der Besucher ist verpflichtet, den deutlich gekennzeichneten Warteschlangen zu folgen und auf seine Reihe zu warten.
- Die Eingänge, Ausgänge und Notausgänge der verschiedenen Showräume dürfen niemals blockiert werden.
- Aus brandschutztechnischen Gründen sind Kinderwagen und Bollerwagen in den Theatersälen nicht gestattet. Im Studio 100 Theater (Plopsaland De Panne) können Kinderwagen und Bollerwagen in der Foyer abgelegt werden, je nach verfügbarer Fläche und den speziellen Anweisungen eines Plopsa-Mitarbeiters.
- Jeder Besucher muss den Showraum nach der Vorstellung verlassen. Wenn der Besucher die nächste Vorstellung besuchen möchte, muss er sich erneut in die Warteschlangen einreihen.
Artikel 12 - Sauberkeit und Bepflanzung
- Jeder Besucher des Parks verpflichtet sich, sich während des Besuchs umweltfreundlich zu verhalten: Alle Abfälle werden in die dafür vorgesehenen und deutlich gekennzeichneten Abfallbehälter entsorgt.
- Nur die gekennzeichneten Wege des Parks dürfen begangen werden. Die Besucher dürfen die Zäune, Pflanzen, Blumen und Rasenflächen nicht berühren oder beschädigen. An einigen Stellen im Park kann giftige Bepflanzung für Mensch und/oder Tier vorhanden sein. Diese giftige Bepflanzung ist nicht für den (menschlichen) Verzehr geeignet.
- Eltern, Vormunde und Betreuer/Lehrer von Jugendgruppen und Klassen sind jederzeit selbst dafür verantwortlich, dass die Personen, für die sie verantwortlich sind, diese Bepflanzung nicht konsumieren. Der Park und Plopsa können hierfür in keiner Weise haftbar gemacht werden.
Artikel 13 - Schwimmen
- Das Schwimmen oder Baden in Teichen, Wasserbecken oder Springbrunnen ist verboten.
- Das Schwimmen in der Amblève (Plopsa Coo Ardennes) ist ebenfalls verboten.
Artikel 14 - Hygieneeinrichtungen
- Im Park befinden sich mehrere deutlich gekennzeichnete Toiletten. Es ist verboten, sanitäre Bedürfnisse an nicht dafür vorgesehenen Orten zu verrichten.
- Die Kinderpflege ist nur an den dafür vorgesehenen und deutlich gekennzeichneten Stellen gestattet.
- Es ist nicht erlaubt, Gegenstände in den Toiletten zu werfen. Damenbinden, Windeln, Feuchttücher u.a. müssen in den dafür vorgesehenen Mülleimern entsorgt werden.
- Es ist nicht gestattet, in den Toiletten und Toilettengebäuden zu rauchen oder elektronische Zigaretten zu benutzen.
Artikel 15 - Fundsachen
- Jeder Besucher ist für seine eigenen Gegenstände verantwortlich. Gefundene Gegenstände müssen immer beim Empfang am Eingang des Parks abgegeben werden.
- Der Park kann nicht für Diebstahl, Schäden oder Unfälle im Zusammenhang mit verlorenen Gegenständen verantwortlich gemacht werden.
- Meldungen über verlorene Gegenstände, mit einer genauen Beschreibung des Gegenstands, können per E-Mail an folgende Adressen gesendet werden:
- Für die belgischen Parks können diese auch per Post an Plopsa, z.Hd. Customer Service, De Pannelaan 68, 8660 De Panne gesendet werden, für Plopsa Indoor Coevorden an Plopsa, z.Hd. Customer Service, Reindersdijk 57, 7751 SH Dalen, Niederlande, und für Holiday Park an Holiday Park, z.Hd. Customer Service, Holiday-Park-Straße 1-5, 67454 Hassloch/Pfalz, Deutschland.
Die E-Mail oder der Brief muss an den Park geschickt werden, in dem der Gegenstand verloren ging. - Wiedergefundene Gegenstände können nach Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Customer Service im Hauptsitz von Plopsa in De Panne, Belgien (für Plopsa Indoor Coevorden in Dalen, Niederlande, und für Holiday Park in Hassloch, Deutschland) abgeholt werden oder dem Eigentümer nach vorheriger Zahlung der Versand-, Verpackungs- und Verwaltungskosten zurückgesandt werden.
- Verlorene Gegenstände werden maximal 1 Monat lang aufbewahrt, jedoch übt Plopsa keine Aufbewahrungspflicht aus.
Artikel 16 - Verlorene Kinder und/oder Personen mit geistiger Behinderung
- Eltern/Erziehungsberechtigte sollten die Erste-Hilfe-Station benachrichtigen, wenn ihre Kinder oder Personen mit geistigen Behinderungen verloren gegangen sind. Die wiedergefundenen Kinder oder Personen mit geistigen Behinderungen werden bis zum Eintreffen der Eltern/Erziehungsberechtigten in der Erste-Hilfe-Station untergebracht.
- Wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten selbst ihre verlorenen Kinder oder Personen mit geistigen Behinderungen wiedergefunden haben, müssen sie unverzüglich die Erste-Hilfe-Station informieren.
Artikel 17 - Lebensmittel und Getränke
- Das Sortiment der verschiedenen Essens- und Getränkestände sowie die Verkaufspreise sind deutlich an jedem Verkaufsstand für Essen und/oder Getränke angegeben. Über die Preise kann keine Diskussion geführt werden.
- Eine Übersicht der verwendeten Zutaten und die Zusammensetzung der Gerichte im Hinblick auf Allergene kann vor dem Besuch schriftlich angefordert werden über info@plopsa.be für einen Besuch in den belgischen Parks, über info@plopsa.nl für einen Besuch im Plopsa Indoor Coevorden und über info@holidaypark.de für einen Besuch im Holiday Park. Weitere Informationen können auch vor Ort beim zuständigen Abteilungsleiter eingeholt werden.
- Der Park bittet die Besucher, beim Kauf in den Essens- und Getränkeständen nach einem Kassenbon zu fragen.
- Verkauftes Essen und/oder Getränke werden nicht umgetauscht oder zurückgenommen. Im Falle einer Beschwerde über die Mahlzeit sollten die Besucher dies sofort dem Food & Beverage Mitarbeiter melden.
- Der Park stellt Personal zur Verfügung, das für den jeweiligen Shop oder das Restaurant verantwortlich ist. Die Besucher müssen den Anweisungen des jeweiligen Mitarbeiters folgen.
- Picknick darf nur an den dafür vorgesehenen Plätzen verzehrt werden. Es ist verboten, Lebensmittel- und/oder Getränkepakete in großen Mengen ins Parkgelände mitzubringen.
- Jeder, der sich des (versuchten) Diebstahls schuldig macht, wird dauerhaft vom Park ausgeschlossen und sofort des Parks verwiesen. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel möglich. Zusätzlich zum Wert der gestohlenen Waren ist eine Verwaltungsgebühr von mindestens 50 € zu zahlen. Plopsa behält sich das Recht vor, Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erstatten und ihre Rechte an den gestohlenen Waren geltend zu machen.
Artikel 18 - Shops
- Das Sortiment der verschiedenen Shops sowie die Verkaufspreise sind deutlich in jedem Shop ausgeschildert. Über die Preise wird nicht verhandelt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Plopsa gelten für Einkäufe in den verschiedenen Shops. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website einsehbar.
- Der Park bittet die Besucher, beim Einkauf in den Shops nach einem Kassenbon zu fragen.
- Verkauftes Waren werden nicht umgetauscht oder zurückgenommen, es sei denn, die gekaufte Ware weist einen Mangel gemäß der gesetzlichen Gewährleistungsregelung auf.
- Der Park stellt Personal zur Verfügung, das für den jeweiligen Shop verantwortlich ist. Die Besucher müssen den Anweisungen des Mitarbeiters folgen.
- Jeder, der sich des (versuchten) Diebstahls schuldig macht, wird dauerhaft vom Park ausgeschlossen und sofort des Parks verwiesen. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel möglich. Zusätzlich zum Wert der gestohlenen Ware muss eine Verwaltungsgebühr von mindestens 50 € gezahlt werden. Plopsa behält sich das Recht vor, Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erstatten und ihre Rechte an den gestohlenen Waren geltend zu machen.
Artikel 19 - Brand oder Unfall
- Im Falle eines Brandes, Unfalls, einer Evakuierung usw. müssen die Anweisungen der Parkmitarbeiter oder der Ordnungskräfte strikt und ohne Diskussion befolgt werden.
- Bei einer Evakuierung ist das Betreten von evakuierten Gebäuden/Attraktionen ohne die Erlaubnis des vom Park beauftragten Personals oder eines zuständigen Ordnungshüters nicht gestattet.
- Alle Unfälle und Verletzungen müssen sofort an der Ersten-Hilfe-Station gemeldet werden, um registriert, überprüft und gegebenenfalls behandelt zu werden. Unfälle und/oder Verletzungen, die während des Parkbesuchs nicht an der Ersten-Hilfe-Station gemeldet werden, gelten als nicht im Park passiert, es sei denn, der Besucher kann das Gegenteil nachweisen.
Artikel 20 - Geld und Zahlungsmittel
- Das Wechselgeld muss sofort an der Kasse überprüft werden. Später werden keine Beschwerden mehr darüber akzeptiert.
- Folgende Währungen werden akzeptiert: EURO, POND (nur an der Rezeption von Plopsaland De Panne) und US Dollar (nur an der Rezeption von Holiday Park).
- Banknoten von 100 €, 200 € und 500 € werden nur an der Rezeption akzeptiert.
- Andere akzeptierte Zahlungsmethoden sind: Bankkarten, Maestro, Visa, Eurocard-Mastercard und Carte Bleue International. In den belgischen Parks werden in bestimmten Restaurants und Snackpunkten auch Sodexo, EdenRed (Ticket Restaurant) und die elektronische Mahlzeitenmarke akzeptiert.
- In einigen vorab bestimmten Fällen kann mit der internen Währung des Parks, der „Plopsa“ und/oder „Holly“, oder mit einem Gutschein bezahlt werden. Diese Wertgutscheine werden nicht zurückgenommen, ausgezahlt, ersetzt oder verlängert.
- Die Abhebung von Bargeld an der Rezeption ist auf maximal 200 € begrenzt und gilt nur für Parkbesucher, die ein gültiges und originales Eintrittsticket vorlegen müssen.
Artikel 21 - Verarbeitung von personenbezogenen Daten
- Alle Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Parkbesuchern finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Website des jeweiligen Parks.
Artikel 22 - Bildmaterial
- Sowohl im Park als auch auf dem Parkplatz werden Bilder von Überwachungskameras aufgenommen. Die Nutzungsrechte an diesen Aufnahmen gehören dem Park, daher kann dieses Material ohne jegliche Einschränkung vom Park verwendet und ihm auf Anfrage der Justizbehörden ausgehändigt werden.
- Es ist möglich, dass während eines Besuchs im Park Fotos oder Aufnahmen (mit anderen Kameras als den Überwachungskameras) gemacht werden. Grundsätzlich werden diese Bilder nicht zielgerichtet sein. Nur mit dem Einverständnis des betreffenden Besuchers werden gezielte Aufnahmen gemacht. Bei minderjährigen Besuchern muss der gesetzliche Vertreter diese Erlaubnis erteilen.
- Bei einigen Attraktionen werden Fotos von den Besuchern gemacht, die anschließend gekauft werden können. Sowohl auf dem Parkplan als auch an den Attraktionen selbst ist angegeben, dass Fotos gemacht werden. Mit dem Betreten dieser Attraktionen akzeptieren die Besucher dies.
Außerdem akzeptieren die Besucher, dass andere Besucher die von ihnen aufgenommenen Fotos auf einem Bildschirm am Ende der Attraktion sowie am Verkaufsort der Fotos sehen können. - Die Nutzungsrechte an diesem Bildmaterial liegen beim Park, so dass dieses Material vom Park ohne jegliche Einschränkung genutzt werden kann. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in diesem Zusammenhang und zu den Rechten, die die Besucher in diesem Zusammenhang ausüben können, finden Sie in der bereits in Artikel 21 erwähnten Datenschutzerklärung auf der jeweiligen Website des Parks.
- Besucher, die nicht möchten, dass Fotos/Bilder von ihnen verwendet werden, müssen dies vor dem Betreten des Parks (am Tag ihres Besuchs) am Eingang ausdrücklich mitteilen. Ein solcher Widerspruch hat keinen Einfluss auf die von den Sicherheitskameras aufgenommenen Bilder.
Artikel 23 - Wertvolle Tipps
- Die Mitarbeiter haben immer ein offenes Ohr für Fragen und Anregungen.
- Sollte man auf Situationen stoßen, die als merkwürdig oder unangenehm empfunden werden, ist das Personal stets bereit, diese zu erklären oder zu lösen.
Letzte Aktualisierung: Februar 2025