Um den alternativen Eingang zu den Attraktionen zu benutzen, bitten wir Sie, eine Bescheinigung von einem unabhängigen Arzt oder Hausarzt mitzubringen. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 1 Jahr sein und muss bestätigen, dass die betreffende Person geistig und/oder körperlich nicht in der Lage ist, in langen Warteschlangen zu stehen. Auch eine gültige Bescheinigung des FÖD kann zu diesem Zweck verwendet werden, sofern insgesamt mindestens 7 Punkte (in allen Säulen zusammen) vergeben wurden. Rollstuhlfahrer und Blinde müssen diese Bescheinigungen nicht vorlegen. Sie und Ihre Begleitperson erhalten dann ein Armband, mit dem Sie die Attraktionen über den Ausgang oder einen anderen Eingang besuchen können.