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Eine oder mehrere Attraktionen waren während meines Besuchs geschlossen. Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Es ist möglich, dass eine oder mehrere Attraktionen aus Sicherheitsgründen geschlossen werden, z. B. bei extremen Wetterbedingungen. Diese Maßnahmen berechtigen Sie unter keinen Umständen zu einer Entschädigung, Erstattung oder Rückerstattung.